In den letzten Tagen ging es hin und her: Seit Anfang November gelten weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Die konkreten Regelungen für den Sport wurden erst in den Tagen danach festgelegt - und einige Male wieder geändert: Erst mussten Sportanlagen schließen, nun sind sie doch geöffnet, allerdings mit starken Einschränkungen. Mit welchen unserer Angebote wir nun wieder einsteigen können, lest ihr hier.
Als es Anfang November kurzzeitig hieß, dass Sportanlagen vollständig geschlossen werden müssen und eine der wenigen Ausnahmen die aus tierschutzrechtlicher Sicht notwendige Bewegung von Pferden ist, explizit aber nicht das Training oder der Unterricht, war es relativ klar: Es können keine Vereinsangebote stattfinden, unsere Schul- und Therapiepferde wurden erst mal in den wohlverdienten Urlaub geschickt und genossen den ganzen Tag lang draußen die Sonne.
Kurz darauf meldeten sich das Land Hessen und der Hessische Landessportbund erneut zu Wort - zum dritten Mal innerhalb von sechs Tagen mit einer neuen Verordnung: Sportanlagen können doch wieder geöffnet werden, Sport ist einzeln, zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstands möglich. Wer zu zweit trainiert, soll dies aber ausschließlich mit dem gleichen "Trainingspartner" tun, um die Anzahl der Kontakte bestmöglich zu reduzieren.
Eine der wenigen Ausnahmen ist erneut der Pferdesport: In weitläufigen Reithallen dürfen sich auch mehrere Personen zeitgleich aufhalten, wenn sie sich ansonsten an strenge Hygiene- und Abstandsregeln halten - allerdings dann wiederum nur, um die aus tierschutzrechtlicher Sicht notwendige Bewegung von Pferden zu gewährleisten. Nicht, um zu trainieren oder Unterricht zu erhalten (oder zu geben).
Die gute Nachricht: Das ist erlaubt
Explizit erlaubt wurde Einzelunterricht, auch beim Reiten. Dabei darf keine "Durchmischung" der Personen erfolgen, also - wie oben schon erwähnt - nicht mit wechselnden Partnern trainiert werden, keine Umkleiden oder Sanitäreinrichtungen geteilt werden und man darf sich auch ansonsten nicht begegnen. Erlaubt ist außerdem therapeutisches Reiten in Einzelbetreuung, das nicht als Sport, sondern als gesundheitsmedizinische Maßnahme gilt. Um die notwendige Bewegung der Pferde aus Gründen des Tierwohls zu gewährleisten, dürfen sich zeitgleich auch mehrere Personen in einer Reithalle aufhalten und Individualsport betreiben. Der Pferdesportverband (PSV) Hessen empfiehlt pro Pferd eine Fläche von 125 Quadratmetern.
Die schlechte Nachricht: Wieso die meisten unserer Angebote dennoch ausfallen
Sollte es aus Sicherheitsgründen nötig sein, dass diejenigen, die die Pferde bewegen, dabei beaufsichtigt werden, ist auch eine Aufsicht erlaubt - nicht aber Unterricht. Einerseits freut es uns natürlich, dass fortgeschrittenere Reiter aus unseren Gruppenstunden dabei unterstützen können, unter Aufsicht eines Übungsleiters die Vereinspferde zu bewegen und so die vielen Stunden Aufwand täglich auf mehrere Schultern zu verteilen - andererseits ist es nicht ganz klar, wieso der Übungsleiter, wenn er doch sowieso da ist, nicht auch den einen oder anderen Tipp zum besseren Reiten geben darf; schließlich ist auch das für das Tierwohl notwendig.
Viele unserer Gruppen sind aber für Einsteiger gedacht - etwa der "Bambini-Club" und die "Pferde-Bande" für unsere kleinsten Pferdefreunde. Bei ihnen reicht eine Aufsicht nicht aus, sie können das Bewegen der Pferde noch nicht übernehmen - sie brauchen konkrete Unterstützung und müssen noch dazulernen. Auch Gruppentraining wie für unsere Volti-Gruppe Eddersheim II, aber auch die Voltigier-Schnupperkurse "Kleine Schlümpfe" und "Gummibärenbande" ist nicht erlaubt.
Wir beginnen ab dem heutigen Montag, 23. November, entsprechend der geltenden Regelungen wieder mit den Angeboten des Therapeutischen Reitens in Einzelbetreuung sowie den Longenstunden für Reiteinsteiger, da diese im Einzelunterricht stattfinden. Die fortgeschritteneren Reitschüler unserer Gruppenstunde können in kleinen Gruppen zu den Zeiten, in denen sie sonst Unterricht erhalten würden, auf das Vereinsgelände kommen, um beim Bewegen der Vereinspferde zu unterstützen. Hierfür stehen die Übungsleiter als Aufsicht zur Verfügung. Wir hoffen sehr, dass sich daran alle unsere Reitschüler auch tatsächlich beteiligen - denn während es im Frühjahr immer wärmer geworden ist, wird es jetzt immer kälter:
Und damit steigt der Bewegungsdrang unserer Pferde. Ihr kennt es aus den vergangenen Wintern: Sie werden etwas unruhiger, ein wenig flotter und Galopp ist plötzlich nicht mehr eine ganz so unbeliebte Gangart. Besonders für unerfahrene Reiter und Reitschüler ist das schwer zu händeln - und funktioniert nur, wenn die Pferde regelmäßige und gründliche Bewegung bekommen. Mit einem "Sparprogramm" und deutlich eingeschränkter bzw. deutlich weniger Bewegung als sonst ist das nicht zu leisten - ohne umfangreiche und regelmäßige gründliche Bewegung sind Reitstunden für Einsteiger und vor allem das therapeutische Reiten für Menschen mit Beeinträchtigung einfach zu gefährlich.
Die regulären Gruppenstunden, Lehrgänge, Voltigier-Trainings, Kurse und die Gruppen-Angebote für unsere Kleinsten müssen in jedem Fall auch weiterhin ausfallen. Alle Vereinsmitglieder, von denen uns eine Mail-Adresse vorliegt, wurden vorab per E-Mail über diese Regelung und auch die weitere Aussetzung der monatlichen ABO-Zahlungen informiert.
Die Kosten laufen dennoch unvermindert weiter - und werden auch von einigen Einzelstunden längst nicht gedeckt. Deshalb sind wir, besonders wenn in den nächsten Tagen tatsächlich eine Verlängerung des "Lockdown Light" beschlossen wird, auch weiterhin auf eure Unterstützung angewiesen: Alle Wege, auf denen ihr für unseren Verein spenden könnt, haben wir hier übersichtlich zusammengestellt. Dort erfahrt ihr auch, welche weiteren Projekte außer der Versorgung unserer Vereinspferde für uns anstehen.
Wir möchten uns ganz herzlich bei allen bedanken, die uns schon in den letzten Tagen und natürlich auch im Frühjahr, teils wirklich sehr großzügig, finanziell unterstützt haben - mindestens genauso wichtig ist jeder, der dies in den nächsten Wochen noch tut. Ihr alle tragt dazu bei, dass unsere Pferde genug Futter haben.
Wichtige Regeln aus dem Hygienekonzept
Für diejenigen, die jetzt eingeschränkt wieder auf den Wiesenhof kommen dürfen, gilt auch weiterhin unbedingt die Einhaltung des erweiterten Hygienekonzepts. Die wichtigsten Punkte daraus haben wir euch hier noch einmal zusammengestellt:
- Auf dem gesamten Vereinsgelände gilt Maskenpflicht - außer in der Reithalle, sofern dort der Mindestabstand eingehalten wird.
- Geschlossene Räume wie die Sattelkammer dürfen (trotz Maskenpflicht) nur einzeln betreten werden. Das Reiterstübchen steht nicht als Aufenthaltsraum zur Verfügung.
- Der Aufenthalt auf dem Vereinsgelände ist auf ein Minimum zu reduzieren; möglich ist die notwendige Bewegung der Pferde und weitere aufgrund des Tierwohls nötige Arbeiten (Auffüllen von Wasser, Abäppeln der Paddocks, usw.).
- Personen mit Krankheitssymptomen dürfen das Vereinsgelände nicht betreten.
- Besucher / Zuschauer sind auch weiterhin nicht erlaubt - auch beim Abholen von Reitschülern soll das Vereinsgelände nicht betreten werden.